Wenn Sie mit einem ukrainischen Abschluss in Deutschland arbeiten möchten, stellt sich früh die Frage: Wird das Diplom überhaupt anerkannt? Eine pauschale Antwort gibt es nicht – es hängt vom Beruf ab, davon, ob dieser reglementiert ist, und vom Bundesland. Für manche Berufe ist die formale Anerkennung der Qualifikation gesetzlich vorgeschrieben, bevor überhaupt gearbeitet werden darf; für andere ist sie ein freiwilliger, aber nützlicher Schritt.

Im Folgenden erklären wir, wie das System der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland 2026 aufgebaut ist: den Unterschied zwischen der formalen Anerkennung und der informativen Zeugnisbewertung, an wen Sie sich wenden können, welche Unterlagen üblicherweise benötigt werden und was zu Fristen und Besonderheiten einzelner Berufe bekannt ist. Die Angaben beruhen auf offiziellen Quellen (Portal Anerkennung in Deutschland, ZAB/KMK, BQFG) – die genauen Anforderungen in Ihrem Fall legt die zuständige Stelle fest.

Kurz gesagt: das Wichtigste in 20 Sekunden

  • Für reglementierte Berufe (Ärzte, Apotheker, Teile der Lehr- und Ingenieurberufe) ist die formale Anerkennung der Qualifikation vor Berufsaufnahme gesetzlich vorgeschrieben
  • Für die meisten übrigen Berufe ist eine Anerkennung gesetzlich nicht erforderlich, hilft Arbeitgebern aber bei der Einschätzung der Qualifikation
  • Anerkennung (formale Gleichwertigkeitsfeststellung) und Zeugnisbewertung (ZAB-Einstufung) sind unterschiedliche Verfahren mit unterschiedlicher Rechtswirkung; die Hochschulzulassung ist ein eigener, separater Prozess über uni-assist
  • Das Portal anerkennung-in-deutschland.de ist die offizielle erste Anlaufstelle: Es zeigt, welche Stelle für Ihren Beruf und Ihr Bundesland zuständig ist
  • Gesetzlich (§ 13 BQFG) muss die zuständige Stelle den Empfang der Unterlagen innerhalb von 1 Monat bestätigen und innerhalb von 3 Monaten nach vollständigem Antrag entscheiden – das ist keine Garantie für die Gesamtdauer des ganzen Weges, besonders bei reglementierten medizinischen Berufen
  • Diplom und Notenübersicht müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden; zusätzlich kann eine Apostille nötig sein – das entscheidet die jeweils zuständige Stelle
  • Die Anforderungen unterscheiden sich stark je nach Beruf: bei Ärzten und Lehrkräften ist das Verfahren besonders aufwendig und hängt vom Bundesland ab

Reglementierte und nicht reglementierte Berufe – der Unterschied

Ein „reglementierter Beruf“ ist ein Beruf, der nur mit einer bestimmten, offiziell festgestellten Qualifikation ausgeübt werden darf. Das betrifft vor allem Berufe im Gesundheits-, Sicherheits- und Bildungsbereich.

  • Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegeberufe und weitere Gesundheitsberufe
  • Lehrkräfte (Lehramt)
  • Teile der juristischen Berufe
  • Der Ingenieur nicht als Beruf, sondern die Bezeichnung „Ingenieur“ als geschützter Titel in mehreren Bundesländern

Für reglementierte Berufe ist die formale Anerkennung gesetzlich vorgeschrieben, bevor die Tätigkeit aufgenommen werden darf. Die meisten übrigen Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert: Man kann auch ohne formale Anerkennung des Diploms arbeiten, doch die Anerkennung (oder zumindest eine ZAB-Bewertung) hilft Arbeitgebern, das Qualifikationsniveau einzuschätzen, und kann bei bestimmten Aufenthaltstiteln relevant sein.

Anerkennung, Zeugnisbewertung und Hochschulzulassung – unterschiedliche Verfahren

Drei verschiedene Prozesse, die häufig verwechselt werden:

  • Anerkennung – die formale Gleichstellung einer ausländischen Qualifikation mit einer deutschen. Geregelt durch das Bundes-BQFG und die entsprechenden Landesgesetze. Für reglementierte Berufe verpflichtend
  • Zeugnisbewertung – eine Einstufung der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) zur Vergleichbarkeit eines ausländischen Abschlusses. Keine formale Anerkennung: Die ZAB weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Bewertung nicht zur Ausübung eines reglementierten Berufs berechtigt. Vor allem für nicht reglementierte Berufe und zur allgemeinen Orientierung von Arbeitgebern gedacht
  • Hochschulzulassung – ein eigenes Verfahren über uni-assist (Vorprüfungsdokumentation), das prüft, ob ein ausländisches Zeugnis oder Diplom zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt. Hat mit der beruflichen Anerkennung nichts zu tun

Wohin wenden: Portal Anerkennung in Deutschland und ZAB

Da die Zuständigkeit für die Anerkennung nach Beruf und Bundesland aufgeteilt ist, gibt es keine einzelne zentrale Stelle für alle Fälle – wohl aber eine offizielle Anlaufstelle.

  • Das Portal anerkennung-in-deutschland.de (mit Unterstützung von BIBB und BMBF) bietet den „Anerkennungsfinder“, der anhand Ihres Berufs und Ihres Wohn-/Arbeitsortes die zuständige Stelle sowie eine grobe Übersicht der nötigen Schritte und Unterlagen ermittelt
  • Die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen), ein gemeinsames Organ der Länder bei der KMK, ist vor allem für die Zeugnisbewertung bei nicht reglementierten Berufen zuständig und berät zu ausländischen Bildungssystemen
  • Für reglementierte Berufe stellt nicht die ZAB die Anerkennung aus, sondern eine eigene zuständige Stelle – etwa die Landesärztekammer oder das Regierungspräsidium für Ärzte, die zuständige Landesbehörde für Lehrkräfte, oder die IHK FOSA für viele nicht-akademische, duale Ausbildungsberufe

Welche Unterlagen üblicherweise benötigt werden

Eine einheitliche Unterlagenliste für alle Berufe und Stellen gibt es nicht – der Anerkennungsfinder erstellt eine individuelle Liste je nach Beruf und Bundesland. In der Regel werden benötigt:

  • Das Abschlussdiplom
  • Die Notenübersicht bzw. das Diplomzeugnis mit Fächer- und Stundentafel
  • Ein Identitätsnachweis
  • Je nach Beruf: Nachweise über Berufserfahrung, Beschreibungen der Studieninhalte und Module, Deutschkenntnisse

Diese Liste ist nur eine Orientierung. Die genaue Auflistung sollten Sie stets über den Anerkennungsfinder oder direkt bei der zuständigen Stelle erfragen.

Übersetzung von Diplom und Notenübersicht, Apostille

Diplom und Notenübersicht in ukrainischer Sprache müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden (beglaubigte Übersetzung) – dies ist eine Standardanforderung, die von den zuständigen Stellen durchgängig angewendet wird, auch wenn sich kein einzelnes Bundesgesetz fand, das dies in einem Satz formuliert.

Ob zusätzlich eine Apostille auf dem Diplom selbst nötig ist, hängt von der jeweiligen Stelle ab – eine einheitliche Regel für alle Fälle gibt es nicht. Die Ukraine ist seit 2003 Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens (im Verhältnis zu Deutschland gilt es seit Juli 2010), sodass eine Legalisierung per Apostille grundsätzlich möglich und oft erforderlich ist. Mehr zum Unterschied zwischen Übersetzung und Apostille und dazu, wann beides benötigt wird, finden Sie im Artikel „Beglaubigte Übersetzung oder Apostille?“.

Benötigen Sie eine Übersetzung von Diplom und Notenübersicht für Anerkennung oder ZAB?

Senden Sie uns ein Foto oder einen Scan der Unterlagen per WhatsApp oder über das Kontaktformular – wir schätzen den Umfang ein und fertigen eine beglaubigte Übersetzung an, die von ZAB und den zuständigen Stellen akzeptiert wird.

Fristen und Kosten

Verbindliche Fristen für alle Fälle lassen sich nicht nennen – sie hängen von Beruf, Stelle und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Das Gesetz gibt jedoch einen Orientierungsrahmen vor.

  • Nach § 13 BQFG muss die zuständige Stelle den Empfang der Unterlagen innerhalb von 1 Monat bestätigen
  • Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit muss innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des VOLLSTÄNDIGEN Antrags erfolgen
  • Bei begründeter Komplexität ist eine einmalige Fristverlängerung möglich; für Qualifikationen aus der EU/dem EWR/der Schweiz ist die Verlängerung auf einen zusätzlichen Monat begrenzt
  • Sind die Unterlagen unvollständig, muss die Stelle mitteilen, welche fehlen – die Drei-Monats-Frist beginnt erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen neu

Wichtig: Diese Frist betrifft nur die Entscheidung über die Gleichwertigkeit selbst – sie umfasst nicht die Zeit für zusätzliche Prüfungen (z. B. Kenntnisprüfung oder Fachsprachprüfung für Ärzte), die nach der Entscheidung noch nötig sein können. Bundesweite offizielle Angaben zu den Kosten der Verfahren gibt es nicht – die Gebühren legen die jeweilige Stelle und der Beruf fest, weshalb wir hier keine konkreten Zahlen nennen.

Ärztinnen, Ärzte und Apotheker

Für Gesundheitsberufe ist das Anerkennungsverfahren – die Approbation – eines der aufwendigsten.

  • Über die Gleichwertigkeit entscheidet die zuständige Landesstelle – meist die Landesärztekammer oder das Regierungspräsidium, je nach Bundesland
  • In den meisten Fällen ist nach der Unterlagenprüfung zusätzlich eine Kenntnisprüfung erforderlich – eine Befreiung davon ist nur in Einzelfällen möglich
  • Zusätzlich müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden: in der Regel allgemeines Niveau B2 sowie die medizinische Fachsprachprüfung, die von den Landesärztekammern abgenommen wird
  • Für Apotheker gilt grundsätzlich eine vergleichbare Logik, wobei die zuständige Stelle und das genaue Verfahren ebenfalls vom Bundesland abhängen

Lehrkräfte (Lehramt)

Die Anerkennung von Lehramtsabschlüssen gehört zu den bundesweit uneinheitlichsten Verfahren.

Jedes Bundesland wendet sein eigenes Landesrecht an. Die ukrainische Lehrerausbildung entspricht oft nicht dem deutschen Modell (in Deutschland ist meist eine Ausbildung in zwei Fächern vorgesehen), sodass häufig eine Eignungsprüfung oder eine zusätzliche Ausbildung erforderlich ist. Eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht – das Verfahren muss bei der zuständigen Landesbehörde des Bundeslandes erfragt werden, in dem Sie arbeiten möchten.

Ingenieure und IT-Fachkräfte

Für technische Berufe ist die Lage meist einfacher als bei Ärzten und Lehrkräften, mit einer wichtigen Ausnahme.

  • In den meisten Fällen kann man in Deutschland auch ohne formale Anerkennung als Ingenieur arbeiten
  • Die Bezeichnung „Ingenieur“ selbst ist jedoch in mehreren Bundesländern ein geschützter Titel – wer ihn mit einem ausländischen Diplom führen möchte, benötigt ein gesondertes Zulassungsverfahren bei der zuständigen Landesstelle (meist der Bezirksregierung) nach dem jeweiligen Landes-Ingenieurgesetz
  • Für IT-Fachkräfte und andere nicht reglementierte technische Berufe ist eine formale Anerkennung meist nicht erforderlich – eine Zeugnisbewertung der ZAB kann Arbeitgebern helfen, das Diplom und die Gehaltsverhandlung besser einzuordnen

Was bei unvollständigen Unterlagen zu tun ist

Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig, sieht das Gesetz einen klaren Mechanismus vor – keine Ablehnung ohne Erklärung.

Nach § 13 BQFG muss die zuständige Stelle der antragstellenden Person innerhalb eines Monats mitteilen, welche Unterlagen fehlen. Die Drei-Monats-Frist für die Entscheidung läuft währenddessen nicht – das Verfahren ruht faktisch bis zum Eingang der fehlenden Unterlagen. Offizielle Angaben zu schwerwiegenderen Folgen (etwa einer automatischen Ablehnung) über diesen Mechanismus hinaus gibt es nicht – eine Ablehnung allein wegen anfänglich fehlender Unterlagen ist daher nicht zu befürchten.

Typische Fehler

  • Die ZAB-Zeugnisbewertung mit einer formalen Anerkennung verwechseln – für einen reglementierten Beruf genügt eine ZAB-Bewertung nicht
  • Sich an die ZAB wenden, obwohl der Beruf reglementiert ist und die fachlich zuständige Stelle (Ärztekammer, Landesbehörde für Lehrkräfte usw.) zuständig wäre
  • Unterlagen ohne beglaubigte Übersetzung oder ohne die erforderliche Apostille einreichen
  • Gleiche Fristen und Anforderungen für alle Bundesländer erwarten – besonders bei Lehrkräften und Ingenieuren unterscheiden sich die Regeln erheblich
  • Die Unterlagenliste nicht vorab über den Anerkennungsfinder klären und dadurch Zeit durch unvollständige Anträge verlieren

Schritt für Schritt vorgehen

  • Ermitteln Sie über den Anerkennungsfinder auf anerkennung-in-deutschland.de, ob Ihr Beruf reglementiert ist und welche Stelle zuständig ist
  • Erfragen Sie bei dieser Stelle die genaue Unterlagenliste
  • Stellen Sie Diplom, Notenübersicht und weitere erforderliche Unterlagen zusammen
  • Lassen Sie bei Bedarf eine Apostille auf den Originalen in der Ukraine anbringen
  • Beauftragen Sie eine beglaubigte Übersetzung der Unterlagen bei einem vereidigten Übersetzer
  • Reichen Sie den vollständigen Unterlagensatz bei der zuständigen Stelle ein
  • Warten Sie die Empfangsbestätigung (bis zu 1 Monat) und die Entscheidung ab (in der Regel bis zu 3 Monate nach vollständigem Antrag)
  • Absolvieren Sie bei Bedarf zusätzliche Prüfungen (Kenntnisprüfung, Fachsprachprüfung, Eignungsprüfung – je nach Beruf)

Welche Unterlagen wir für die Anerkennung übersetzen

Für Anerkennung und Zeugnisbewertung übersetzen wir am häufigsten:

  • Diplome und Abschlusszeugnisse
  • Notenübersichten und Fächer- bzw. Stundentafeln
  • Arbeitsbücher und Nachweise über Berufserfahrung
  • Weiterbildungs- und Zusatzzertifikate
  • Geburts- und Heiratsurkunden, sofern für den Antrag benötigt

Ob zusätzlich eine Apostille nötig ist, erklären wir im Beitrag „Beglaubigte Übersetzung oder Apostille?“. Einen Überblick, welche deutschen Behörden wann eine Übersetzung verlangen, bietet der Artikel „Deutsche Behörden und Übersetzungen“.

Häufig gestellte Fragen

Das hängt vom Beruf ab. Für reglementierte Berufe (Ärzte, Apotheker, Teile der Lehr- und Ingenieurberufe) ist die formale Anerkennung vor Arbeitsaufnahme vorgeschrieben. Für die meisten übrigen Berufe ist eine formale Anerkennung gesetzlich nicht erforderlich, kann aber nützlich sein.

Die Anerkennung ist die formale Gleichstellung einer Qualifikation mit einer deutschen und für reglementierte Berufe vorgeschrieben. Die Zeugnisbewertung ist eine informative Einstufung der ZAB zur Vergleichbarkeit des Diploms, die nicht zur Ausübung eines reglementierten Berufs berechtigt.

An das offizielle Portal anerkennung-in-deutschland.de – dort ermittelt der Anerkennungsfinder anhand Ihres Berufs und Wohn-/Arbeitsortes die zuständige Stelle sowie eine grobe Übersicht der nötigen Schritte.

Das hängt von der jeweiligen Stelle ab, die Ihren Antrag bearbeitet – eine einheitliche Regel für alle Fälle gibt es nicht. Da die Ukraine seit 2003 dem Haager Apostille-Übereinkommen angehört, ist eine Apostille auf dem Diplom grundsätzlich möglich und wird von vielen Anerkennungsstellen verlangt, insbesondere bei reglementierten Berufen wie Medizin oder Lehramt. Erfragen Sie diese Anforderung deshalb vor der Antragstellung direkt bei der zuständigen Stelle, damit Sie die Apostille rechtzeitig in der Ukraine einholen können, bevor Sie die Übersetzung in Auftrag geben. Wird die Apostille erst nachträglich beantragt, muss das Diplom meist erneut übersetzt werden, weil der Apostillentext mit übersetzt werden muss.

Nach § 13 BQFG muss die zuständige Stelle innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags entscheiden (mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung bei komplexen Fällen). Das umfasst nicht die Zeit für zusätzliche Prüfungen nach der Entscheidung – die Gesamtdauer hängt vom Beruf ab.

Die zuständige Stelle muss innerhalb eines Monats mitteilen, welche Unterlagen fehlen. Die Drei-Monats-Frist für die Entscheidung beginnt erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen neu – das ist keine automatische Ablehnung, sondern eine Unterbrechung des Verfahrens.

In den meisten Fällen ist nach der Unterlagenprüfung zusätzlich eine Kenntnisprüfung sowie der Nachweis von Deutschkenntnissen, einschließlich der medizinischen Fachsprachprüfung, erforderlich. Eine Befreiung von der Prüfung ist nur in Einzelfällen möglich, über die die zuständige Stelle entscheidet.

Weil jedes Bundesland sein eigenes Recht anwendet und die ukrainische Lehrerausbildung oft nicht dem deutschen (meist zweifächrigen) Modell entspricht. Das erfordert häufig eine zusätzliche Prüfung oder Ausbildung – die genauen Bedingungen legt die zuständige Landesbehörde fest.

Benötigen Sie eine Übersetzung von Unterlagen für die Diplomanerkennung?

Wir ersetzen keine Beratung durch ZAB, die zuständige Stelle oder eine auf Anerkennungsfragen spezialisierte Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt, fertigen jedoch als vereidigter Übersetzer für Ukrainisch und Russisch beglaubigte Übersetzungen von Diplomen, Notenübersichten, Arbeitsnachweisen und weiteren Unterlagen an, die für Anerkennung und Zeugnisbewertung üblicherweise benötigt werden.

Kontaktieren Sie uns auf dem für Sie passenden Weg:

  • WhatsApp
  • Formular auf der Website
  • E-Mail über die Kontaktseite

Senden Sie uns ein Foto oder einen Scan von Diplom und Notenübersicht – wir schätzen kostenlos ein, was übersetzt werden muss, und nennen Ihnen Preis und Bearbeitungsdauer.

Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung und beruhen auf offiziellen Quellen – dem Portal anerkennung-in-deutschland.de, der Website der ZAB/KMK (zab.kmk.org), dem Text des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG, gesetze-im-internet.de) und dem Portal des BIBB. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle Prüfung der Anforderungen bei der für Ihren Beruf zuständigen Stelle. Verfahren, Fristen und Anforderungen können je nach Beruf und Bundesland abweichen – klären Sie die aktuellen Bedingungen stets vor der Einreichung der Unterlagen.

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