Auto mit ukrainischer Zulassung in Deutschland: wann und wie die Ummeldung nötig ist
Veröffentlicht am: 17. Juli 2026
Nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erlaubten die deutschen Behörden Ukrainerinnen und Ukrainern übergangsweise, ihr Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung länger als üblich in Deutschland zu nutzen – sofern eine Ausnahmegenehmigung, durchgängiger Versicherungsschutz und eine bestätigte Verkehrssicherheit vorlagen. Diese Übergangsregelung galt seit 2022 und wurde mehrfach verlängert.
Ausnahmegenehmigungen konnten bis zum 30. September 2024 erteilt oder verlängert werden. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten für Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung die allgemeinen Vorschriften der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – ohne gesonderte Ausnahme für die Ukraine.
Im Folgenden ein praktischer Überblick, was das konkret bedeutet: wann ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden muss, welche Unterlagen üblicherweise erforderlich sind und was zu tun ist, wenn einzelne Dokumente fehlen. Die genauen Anforderungen können je nach Zulassungsstelle und individueller Situation abweichen – aktuelle Details sollten Sie direkt bei Ihrer Zulassungsstelle oder über das Portal Germany4Ukraine klären.
Was sich nach dem Ende der Übergangsregelung geändert hat
Seit 2022 erteilten mehrere Bundesländer Besitzerinnen und Besitzern ukrainischer Fahrzeuge befristete Ausnahmegenehmigungen für die weitere Nutzung der ukrainischen Zulassung in Deutschland über die reguläre Frist hinaus. Eine solche Genehmigung setzte in der Regel mehrere gleichzeitig erfüllte Voraussetzungen voraus:
- Eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Landesbehörde
- Durchgängigen gültigen Haftpflichtversicherungsschutz – etwa eine Grenzversicherung oder eine Grüne Karte
- Den regelmäßigen Nachweis der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs (Prüfung durch TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ)
Diese Übergangsregelung wurde mehrfach verlängert und lief zuletzt bis zum 30. September 2024. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten für Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung in Deutschland die allgemeinen Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – ohne gesonderte Ausnahme für die Ukraine, das heißt, es gelten dieselben Fristen und Anforderungen wie für jedes andere vorübergehend aus einem Nicht-EU-Staat eingeführte Fahrzeug.
Wann das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden muss
Die Grundregel steht in § 20 FZV: Mit einem Fahrzeug mit ausländischer, auch ukrainischer, Zulassung darf man in Deutschland höchstens ein Jahr lang vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen, gerechnet ab dem Tag des ersten Grenzübertritts – vorausgesetzt, es besteht durchgängig gültiger Versicherungsschutz und das Fahrzeug ist verkehrssicher.
- Wer seinen ständigen Wohnsitz zusammen mit dem Fahrzeug nach Deutschland verlegt, muss unverzüglich zulassen, ohne den Ablauf des Jahres abzuwarten
- Hat das Fahrzeug faktisch einen regelmäßigen Standort in Deutschland und wird hier überwiegend genutzt, kann die Behörde dies als dauerhaften Standort des Fahrzeugs werten
- In jedem Fall spätestens ein Jahr nach dem Grenzübertritt (§ 46 Abs. 7 FZV)
Sobald eine dieser Voraussetzungen eintritt, muss das Fahrzeug „unverzüglich" in Deutschland zugelassen werden. Wie genau diese Frist in Ihrem Fall anzuwenden ist, hängt vom Einreisedatum, der Wohnsitzanmeldung und weiteren Umständen ab – bei Unsicherheit empfiehlt es sich, frühzeitig und nicht erst nach Fristablauf bei Ihrer Zulassungsstelle nachzufragen.
Welche Unterlagen üblicherweise erforderlich sind
Die genaue Liste kann je nach Zulassungsstelle und Zustand des Fahrzeugs variieren, meistens werden für die Zulassung jedoch verlangt:
- Die gültige ukrainische Zulassungsbescheinigung (Vorder- und Rückseite)
- Der Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug – Kauf-, Schenkungs- oder Erbvertrag, sofern die antragstellende Person nicht als Halter im ukrainischen Dokument eingetragen ist
- Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) des Herstellers, sofern das Fahrzeug über eine EU-Typgenehmigung verfügt
- Ohne CoC: ein Gutachten einer technischen Prüforganisation (Einzelgutachten nach § 21 StVZO) zur Erlangung der Betriebserlaubnis
- Ein gültiges Hauptuntersuchungsprotokoll (HU) nach § 29 StVZO
- Der Nachweis einer gültigen deutschen Kfz-Versicherung – die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) eines deutschen Versicherers
- Die Meldebescheinigung für den deutschen Wohnsitz
- Ein Dokument zum Aufenthaltsstatus, etwa der Aufenthaltstitel oder die Fiktionsbescheinigung
- Die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, sofern das Fahrzeug als Übersiedlungsgut angemeldet wurde
Manche Zulassungsstellen verlangen zusätzliche Unterlagen oder handhaben einzelne Punkte dieser Liste unterschiedlich – klären Sie den genauen Umfang am besten vorab mit Ihrer Zulassungsstelle, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
Wie die Zulassung abläuft
Der Ablauf der Zulassung umfasst in der Regel mehrere aufeinanderfolgende Schritte:
- Terminvereinbarung bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle – in vielen Städten ist dies nur online möglich
- Durchführung der Hauptuntersuchung (HU), bei fehlendem CoC vorab die Erstellung eines Gutachtens
- Abschluss einer deutschen Kfz-Versicherung und Erhalt der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Vorlage der vollständigen Unterlagen bei der Zulassungsstelle zum vereinbarten Termin
- Zahlung der Zulassungsgebühr
- Ausstellung der deutschen Zulassungsbescheinigung und der deutschen Kennzeichen
Bei den meisten Zulassungsstellen werden die Kennzeichen vor Ort oder in einer nahegelegenen Werkstatt noch am selben Tag geprägt, in einzelnen Regionen kann der Vorgang jedoch länger dauern – fragen Sie dies bei der Terminvereinbarung ab.
Was bei fehlenden Unterlagen zu tun ist
In der Praxis fehlen am häufigsten zwei Dokumente: die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) und ein eindeutiger Nachweis der Verfügungsberechtigung. Es gibt mehrere Handlungsoptionen:
- Kein CoC vorhanden – das Dokument oder die technischen Daten können direkt beim Hersteller angefragt werden, alternativ kann ein Einzel- oder Vollgutachten nach § 21 StVZO bei TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ beauftragt werden
- Kein eindeutiger Eigentumsnachweis – teilen Sie der Behörde mit, welche Unterlagen vorliegen, etwa der alte Fahrzeugschein, eine Vollmacht oder Korrespondenz mit dem vorherigen Halter; manche Behörden akzeptieren alternative Nachweise, die Entscheidung erfolgt jedoch im Einzelfall
- Das Fahrzeug entspricht technisch nicht den deutschen Anforderungen und ein Umbau ist wirtschaftlich nicht vertretbar – ein Ausnahmeantrag nach § 70 StVZO bei der zuständigen Landesbehörde ist möglich
- Es fehlt die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung – wenden Sie sich an den Zoll wegen der Anmeldung des Fahrzeugs als Übersiedlungsgut über das Formular 0350
Solche Situationen werden fast immer im Einzelfall gelöst, und eine pauschale Liste der Anforderungen lässt sich kaum vorhersagen – je früher Sie sich mit Ihrer Situation an die Behörde wenden, desto mehr Zeit bleibt für die Beschaffung fehlender Unterlagen.
Müssen ukrainische Dokumente übersetzt werden?
Hier sind zwei unterschiedliche Fragen zu unterscheiden. Für das Führen eines Fahrzeugs wird der ukrainische Führerschein in Deutschland während der Geltungsdauer des vorübergehenden Schutzes anerkannt, und laut dem Portal Germany4Ukraine ist dafür weder eine beglaubigte Übersetzung noch ein internationaler Führerschein erforderlich.
Eine andere Frage ist das eigentliche Zulassungsverfahren. Viele Zulassungsstellen akzeptieren Unterlagen auf Englisch, doch für Dokumente auf Ukrainisch ohne englische Übersetzung – etwa einen Kaufvertrag, eine Vollmacht oder einzelne Einträge im Fahrzeugschein – wird häufig eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche verlangt. Die Anforderungen unterscheiden sich dabei von Behörde zu Behörde.
Wir empfehlen daher, vorab bei Ihrer Zulassungsstelle zu klären, welche Dokumente in welcher Form benötigt werden, und bei Bedarf die beglaubigte Übersetzung schon vor dem Termin vorzubereiten – das kann das eigentliche Verfahren spürbar beschleunigen.
Unsicher, welche Dokumente für die Kfz-Zulassung übersetzt werden müssen?
Senden Sie uns Fotos oder Scans der Dokumente per WhatsApp oder über das Kontaktformular – wir prüfen unverbindlich, was übersetzt werden muss, und erstellen die beglaubigte Übersetzung innerhalb der von Ihnen benötigten Frist.
Häufig gestellte Fragen
Brauchen Sie eine Übersetzung Ihrer Unterlagen für die Kfz-Zulassung?
Wir ersetzen weder die Zulassungsstelle noch den Zoll oder eine Rechtsberatung – als vereidigter Übersetzer für Ukrainisch und Russisch fertigen wir jedoch beglaubigte Übersetzungen der Dokumente an, die bei der Kfz-Zulassung häufig benötigt werden: der ukrainischen Zulassungsbescheinigung, des Kaufvertrags, einer Vollmacht und weiterer zugehöriger Unterlagen.
Wenn Sie eine Übersetzung für Ihren Termin bei der Zulassungsstelle benötigen, kontaktieren Sie uns auf dem für Sie passenden Weg:
- Kontaktformular auf der Website
- E-Mail über die Kontaktseite
Senden Sie uns Fotos oder Scans der Dokumente – wir schätzen den Aufwand ein und nennen Ihnen Preis und Bearbeitungszeit.
Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner, informativer Natur und beruhen auf offiziellen Quellen – der Website des Bundesministeriums für Verkehr (bmv.de), dem Portal Germany4Ukraine, der Website des deutschen Zolls (Zoll) sowie offiziellen Erläuterungen der Landesbehörden. Sie stellen keine Rechts-, Zoll- oder Zulassungsberatung dar und ersetzen keine individuelle Prüfung Ihrer Situation durch die zuständige Zulassungsstelle, den Zoll oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt. Die Regelungen haben sich seit 2022 mehrfach geändert und können sich erneut ändern – aktuelle Anforderungen sind direkt bei der zuständigen Behörde zu erfragen.